Liebes Brautpaar!
Sie wollen kirchlich heiraten. Wir freuen uns mit Ihnen! Damit der Gottesdienst und das gesamte Fest gelingen, planen Sie schon seit einiger Zeit. Wir wollen Ihnen mit den folgenden Informationen dabei helfen.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung
Einer von Ihnen ist Mitglied unserer Gemeinde (wenn einer der beiden Ehepartner keiner christlichen Kirche angehört, muss geklärt sein, dass er/sie den Partner nicht in der Ausübung des Glaubens bzw. der christlichen Erziehung behindern wird) Trauung Geschiedener bedürfen einer vorherigen Genehmigung vom Dekanatamt.
Einer von Ihnen beiden ist katholisch? Dann brauchen Sie eine sogenannte “Dispens von der Formpflicht” vom katholischen Pfarramt. Rufen Sie einfach beim katholischen Pfarramt an.
Einer von Ihnen beiden ist aus der Kirche ausgetreten?
In diesem Fall ist zuerst eine Genehmigung durch das Dekanat erforderlich.
Wenn keiner der beiden Eheleute aus Hessental stammt, dann können Sie gegen einen Unkostenbeitrag die Matthäuskirche in Anspruch nehmen, sofern die sonstigen Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung erfüllt sind. Wir bitten Sie jedoch, Ihren eigenen Pfarrer / Ihre eigene Pfarrerin mitzubringen, da wir bei einer so großen Gemeinde in der Regel keine externen Trauungen durchführen können.
Planung
Terminabsprache
Es ist hilfreich, den Termin der Hochzeit einige Monate vorher mit uns abzuklären: Pfarrerin Christine Marschall und Pfarrer Matthias Marschall (Tel. 0791-2057) oder Pfarrer Gerhard Cieslik (Tel. 07907-374). Dabei können Sie auch gleich einen Termin für das Traugespräch mit dem für Sie zuständigen Pfarrer vereinbaren. Welcher Pfarrer für sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Einteilung der Seelsorgebezirke.
An Unterlagen sollten die Daten zur Taufe und Konfirmation vorgelegt werden. Kurz vor der kirchlichen Trauung muß dann noch die standesamtliche Eheschließung nachgewiesen werden.
Trauspruch
Eine Auswahl an Trausprüchen finden sie unter www.trauspruch.de
Musik
Bei Trauungen in der Matthäuskirche kümmern wir uns in der Regel um einen Organisten und bezahlen ihn auch. Eventuell von Ihnen organisierte Musiker, welche Begleitung durch einen Organisten benötigen, sollten sich frühzeitig melden.
Die ehrenamtlichen Mesner freuen sich über eine kleine Zuwendung von Ihnen.
Blumenschmuck
Für den Blumenschmuck auf dem Altar sorgen in der Regel die Brautpaare selbst. Gerne können Sie zusätzlich den Taufstein oder Bänke schmücken – aber bitte verwenden Sie zur Befestigung Geschenkband und nicht: Klebeband, Tacker oder Nägel. Zum Schmücken der Kirche verabreden Sie sich bitte mit dem jeweils diensthabenden Mesner (Information erhalten Sie übers Pfarramt, Tel. 2057)
Abkündigung im Gottesdienst
Da Hochzeiten in der Regel eine Woche vorher im Sonntagsgottesdienst abgekündigt werden, bitten wir Sie darum, an diesem Sonntag den Gottesdienst nach Möglichkeit zu besuchen. Es ist immer schön, wenn die Gemeinde das abgekündigte Paar auch sieht und macht es ihr leichter, Sie in die Fürbitte einzuschließen.
Fotografieren
Fotografieren ist nur im Anschluss an die Trauung erlaubt. Filmen ist erlaubt, sofern es unauffällig, ohne Herumlaufen und aus dezenter Entfernung geschieht (Empore).