Die Kirchengemeinde in ihrer Organisation
Der Kirchengemeinderat und der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde.
Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. (KGO § 16)
Der Kirchengemeinderat berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt die Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Gemeinde.
Er sorgt dafür, dass
- das Evangelium in ansprechender und zeitgemäßer Form weitergegeben wird
- Gottesdienste als Mittelpunkt des Gemeindelebens angemessen gefeiert werden
- der Dienst an den verschiedenen Alters- und Zielgruppen so hilfreich wie möglich getan wird
- die vielfältigen Begabungen in der Gemeinde entdeckt und gefördert werden
- die Ökumene als Gemeinschaft aller Getauften auf Ortsebene gelebt wird
- die notwendigen organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Gemeindeaufbau geschaffen werden